Blog
BlogRecht & SicherheitEscort-Verträge: BGer-Urteil 2021

Bundesgericht 2021: Escort-Verträge sind rechtsgültig

Veröffentlicht vonMia Laurent
09. Juli 2026

Escort-Verträge sind in der Schweiz rechtsgültig. So entschied das Bundesgericht im Januar 2021. Vorher galten Vereinbarungen über sexuelle Dienstleistungen als sittenwidrig und damit als nichtig. Was das Urteil geändert hat und was es für Escorts und Kunden auf Plattformen wie Gingr bedeutet, ordnet dieser Artikel ein.

 

 

Was hat das Bundesgericht 2021 entschieden?

 

Freiwillige Sexarbeit ist eine «sozialübliche und zulässige Tätigkeit». So steht es im Urteil 6B_572/2020 des Bundesgerichts vom 8. Januar 2021. Vereinbarungen über erotische Dienstleistungen gelten seither nicht mehr als sittenwidrig nach Art. 20 OR. Sie sind gültig und rechtlich durchsetzbar.

 

Der Entscheid ist als Leitentscheid in der amtlichen Sammlung publiziert. Eine wissenschaftliche Einordnung bietet der Fachbeitrag in der Zeitschrift sui generis, die zentralen Erwägungen fasst die Urteilsbesprechung auf lawstyle.ch zusammen. Anlass war jedoch kein Grundsatzstreit, sondern ein Betrugsfall aus dem Kanton St. Gallen.

 

 

Der Fall hinter dem Urteil

 

Ein Mann versprach 2016 in einem Online-Inserat 2'000 Franken für eine gemeinsame Nacht. Eine Frau meldete sich. Er versicherte ihr mehrfach, das Geld bei sich zu haben, und überredete sie zur Zahlung nach dem Treffen. Dazu kam es nicht. Während die Frau schlief, verliess er das Hotelzimmer, ohne zu bezahlen.

 

Alle Instanzen werteten das als Betrug, vom Kreisgericht St. Gallen bis zum Bundesgericht. Vor Bundesgericht argumentierte der Mann, der Vertrag sei sittenwidrig und die Frau habe deshalb keinen rechtlich geschützten Anspruch auf das Geld. Das Bundesgericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Verurteilung blieb bestehen.

 

 

Was galt vorher?

 

Vor 2021 waren solche Verträge nichtig. Die alte Rechtsprechung stufte sie als sittenwidrig ein. Die Folge: Ein vereinbartes Honorar war rechtlich nicht einklagbar. Wer nach einem Treffen nicht bezahlte, musste keine zivilrechtlichen Konsequenzen fürchten.

 

Das stand im Widerspruch zum Rest der Rechtsordnung. Sexarbeit ist in der Schweiz seit 1942 legal. Einkommen daraus wird besteuert und ist AHV-pflichtig. Nur der Vertrag selbst galt als nichtig. Die Menschenrechtsorganisation humanrights.ch beschreibt diese Rechtsungleichheit in ihrer Analyse des Urteils.

 

 

Was bedeutet das Urteil für Escorts?

 

Das Honorar ist einklagbar. Was vereinbart wurde, gilt. Wer eine erbrachte Leistung nicht bezahlt, kann sich zudem wegen Betrugs strafbar machen. Der Anspruch auf das Entgelt steht seit dem Urteil unter strafrechtlichem Schutz.

 

Die Zürcher Anlaufstelle Isla Victoria sprach gegenüber SRF von einem Meilenstein: 79 Jahre nach der Legalisierung der Sexarbeit lässt sich der Lohn dafür erstmals gerichtlich einfordern. Für selbständige Escorts bedeutet das eine Gleichstellung mit anderen Selbständigerwerbenden. Wer Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlt, hat nun auch denselben Zugang zum Recht.

 

 

Was bedeutet das Urteil für Kunden?

 

Eine Buchung ist eine verbindliche Vereinbarung. Absprachen zu Leistung, Dauer und Preis haben rechtliches Gewicht, auch wenn sie vor dem Treffen per Nachricht getroffen wurden. Die allgemeine Rechtslage für Kunden in der Schweiz erklärt der Escort Guide im Detail.

 

In der Praxis heisst das: Klare Konditionen vor dem Treffen schützen beide Seiten. Auf Gingr sind Leistungen und Preise im Profil festgehalten und die Buchung dokumentiert die Vereinbarung. Das schafft genau die Verbindlichkeit, die das Urteil rechtlich abgesichert hat.

 

 

Häufige Fragen

 

Ist ein Escort-Vertrag mündlich gültig?

Ja. Ein Vertrag über erotische Dienstleistungen braucht keine Schriftform. Im Fall vor Bundesgericht war die Vereinbarung per Mail und mündlich getroffen worden.

 

Kann ein Escort das Honorar einklagen?

Ja. Das Bundesgericht hielt fest, dass seine Überlegungen auch für das Zivilrecht gelten. Ein vereinbartes und nicht bezahltes Honorar lässt sich gerichtlich einfordern.

 

Gilt das Urteil auch für Buchungen über Plattformen?

Ja. Das Urteil betrifft die Vereinbarung zwischen Kunde und Escort, unabhängig davon, ob sie über eine Plattform, per Nachricht oder mündlich zustande kommt.

 

Ändert das Urteil etwas an der Legalität von Escort?

Nein. Sexarbeit zwischen volljährigen Personen auf freiwilliger Basis war in der Schweiz schon vorher legal. Neu ist die vertragliche Gültigkeit der Vereinbarung.

 

 

Zusammengefasst

 

  • Escort-Verträge sind seit 2021 rechtsgültig.
  • Das Honorar ist einklagbar und strafrechtlich geschützt.
  • Eine Buchung ist eine verbindliche Vereinbarung.
  • An der Legalität von Escort hat das Urteil nichts geändert.


Verbindliche Vereinbarungen beginnen mit klaren Profilen. Verifizierte Escorts in der Schweiz findest du auf Gingr: rechtssicher buchen mit transparenten Konditionen.

Finde weitere Artikel aus dieser KategorieRecht & Sicherheit