Richtlinie gegen Geldwäscherei (AML) der G-IT AG

Die AML-Richtlinie der G-IT AG beschreibt strenge Massnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung in sämtlichen Geschäftstätigkeiten.

 

1 Geltungsbereich

Diese Richtlinie gegen Geldwäscherei (AML) gilt für alle Mitarbeitenden der G-IT AG sowie für alle Tochter- und verbundenen Gesellschaften, die Dienstleistungen im Auftrag der G-IT AG erbringen. Sie legt den Rahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und anderen Finanzstraftaten in allen Geschäftstätigkeiten fest, einschliesslich der Plattform gingr.ch.

 

2 Rechtliche Grundlage

Diese Richtlinie stützt sich auf das Schweizer Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (GwG), die Verordnung der FINMA zur Verhinderung von Geldwäscherei (GwV-FINMA) sowie weitere internationale Regelungen, die in den Tätigkeitsgebieten der G-IT AG anwendbar sind.

 

3 Definition der Geldwäscherei

Geldwäscherei bezeichnet den Vorgang, den kriminellen Ursprung von Vermögenswerten zu verschleiern, indem diese in den legalen Finanzkreislauf integriert werden. Typischerweise umfasst dies:

  • Placement: Einschleusung illegaler Mittel in das Finanzsystem
  • Layering: Verschleierung der Herkunft durch mehrere komplexe Transaktionen
  • Integration: Rückführung der bereinigten Mittel in die legale Wirtschaft

 

Zu den Vortaten zählen unter anderem Drogenhandel, Betrug, Korruption, Menschenhandel und Steuerhinterziehung (in der Schweiz seit 2016 als Vortat anerkannt).

 

4 Terrorismusfinanzierung

Terrorismusfinanzierung bezeichnet die Bereitstellung oder Beschaffung von Mitteln mit dem Willen oder dem Wissen, dass diese zur Unterstützung terroristischer Aktivitäten oder Organisationen verwendet werden. Solche Mittel stammen häufig aus illegalen Aktivitäten und werden über verschiedene Kanäle transferiert, um der Entdeckung zu entgehen.

 

5 Sorgfaltspflichten gegenüber Nutzern

 

5.1 KYC für Escorts

Alle Escorts müssen einen Know-Your-Customer-Prozess (KYC) abschliessen, um die Plattform gingr.ch nutzen zu können.

 

Für die Teilnahme am Programm Prepaid Card by Gingr müssen Escorts zusätzlich einen Wohnsitznachweis (Proof of Address) einreichen.

 

Beide Schritte werden über unseren zertifizierten externen Verifizierungsanbieter Dataspike.io durchgeführt.

 

5.2 KYC für Kunden (Rechnungszahlung)

Kunden, die die Funktion Pay on Invoice nutzen möchten, müssen eine KYC-Verifizierung durchlaufen sowie eine automatisierte Bonitätsprüfung absolvieren, die über CRIF durchgeführt wird.

 

5.3 KYB für Partnerunternehmen

Partnerunternehmen durchlaufen ein detailliertes Know-Your-Business-Verfahren (KYB). Dieses umfasst die Überprüfung von Unternehmensdokumenten, die Prüfung der wirtschaftlich berechtigten Personen sowie eine Risikobewertung.

 

6 Krypto-Transaktionen

Krypto-Einzahlungen auf der Plattform gingr.ch werden über Nowpayments abgewickelt, einen zuverlässigen Anbieter, der Verwahrungsdienste für digitale Vermögenswerte anbietet. Alle Transaktionen werden überwacht und protokolliert, um die Einhaltung regulatorischer Vorgaben sicherzustellen. Die Herkunft der Mittel muss jederzeit nachweisbar sein.

 

7 Interne Kontrollen und Compliance

 

7.1 Aufsicht durch die Geschäftsleitung

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Umsetzung und Überwachung dieser AML-Richtlinie. Die interne Einhaltung wird über ein definiertes internes Kontrollsystem (IKS) überwacht.

 

7.2 Compliance-Funktion

Die G-IT AG unterhält eine dedizierte AML-Compliance-Funktion. Bestimmte spezialisierte Aufgaben, darunter erweiterte Sorgfaltspflichten und regulatorische Aktualisierungen, können durch externe Partner wahrgenommen werden.

 

Ein designierter AML Compliance Officer (CLO) ist zuständig für die Überwachung verdächtiger Aktivitäten, die Meldung an die Behörden sowie für die Schulung der Mitarbeitenden.

 

8 Transaktionsüberwachung und risikobasierter Ansatz

Alle Transaktionen auf der Plattform, sowohl in Fiat-Währungen als auch in Kryptowährungen, werden fortlaufend mit automatisierten Erkennungswerkzeugen überwacht. Das System wendet einen risikobasierten Ansatz an, der sich auf Faktoren stützt wie:

  • Betragsschwellenwerte
  • Transaktionsfrequenz
  • geografische Herkunft
  • Verhaltensmuster der Nutzer

 

Hochrisikotransaktionen werden markiert und manuell geprüft. Mittel können bis zum Abschluss weiterer Abklärungen vorübergehend zurückbehalten oder gesperrt werden.

 

9 Eingeschränkte Aktivitäten und Sanktions-Screening

Strikt untersagt ist:

  • Geschäftsbeziehungen mit Personen oder Unternehmen, die auf internationalen Sanktionslisten stehen (z. B. UNO, EU, SECO)
  • Geschäftsbeziehungen mit bekannten oder mutmasslichen Personen oder Organisationen mit terroristischem oder kriminellem Hintergrund
  • Ermöglichung anonymer oder nicht überprüfbarer Zahlungen

 

Sanktionslisten-Screenings werden automatisch während des Onboardings sowie fortlaufend durchgeführt.

 

10 Aufzeichnung und Meldung

Die G-IT AG führt Aufzeichnungen über alle KYC- und KYB-Verifizierungen, Transaktionsprotokolle und Compliance-Berichte gemäss Schweizer Recht. Erscheint eine Transaktion oder ein Verhalten verdächtig, reicht die G-IT AG eine Verdachtsmeldung (Suspicious Activity Report, SAR) bei der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) ein.

 

11 Schulung der Mitarbeitenden

Alle Mitarbeitenden absolvieren eine obligatorische AML-Schulung. Neue Mitarbeitende müssen die AML-Schulung abschliessen, bevor sie Zugriff auf kunden- oder transaktionsbezogene Systeme erhalten. Die Schulung umfasst die geltenden Gesetze, Warnsignale, Meldeverfahren sowie plattformspezifische AML-Prozesse.

 

12 Verstösse und Durchsetzung

Verstösse gegen diese AML-Richtlinie können folgende Konsequenzen haben:

  • Beendigung von Nutzerkonten oder Partnerbeziehungen
  • Sperrung oder Einziehung von Mitteln
  • interne disziplinarische Massnahmen
  • Meldungen an regulatorische Aufsichts- oder Strafverfolgungsbehörden

 

13 Inkrafttreten

Diese AML-Richtlinie ist ab dem 30. Juli 2024 in Kraft. Sie wird regelmässig überprüft und bei regulatorischen Entwicklungen oder geschäftlichen Anforderungen angepasst.

Kontakt
Gingr Switzerland G-IT AG Birkenstrasse 47 6343 Rotkreuz SwitzerlandEmail: info@gingr.ch