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BlogRecht & SicherheitSexarbeit Bern: PGG

Sexarbeit im Kanton Bern: Das PGG einfach erklärt

Veröffentlicht vonMia Laurent
15. COMMON.MONTHS.6 2026

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Im Kanton Bern regelt das Prostitutionsgewerbegesetz, kurz PGG, die Sexarbeit. Es gilt im ganzen Kanton, von der Stadt Bern über Thun bis Biel. Das ist der grosse Unterschied zur Prostitutionsgewerbeverordnung der Stadt Zürich: Die PGVO endet an der Stadtgrenze, das PGG nicht. Hier liest du, wer in Bern eine Bewilligung braucht, warum das auch Escort-Services betrifft und was du als selbständige Escort beachten musst. Ein Hinweis vorweg: Dieser Artikel informiert, er ersetzt keine Rechtsberatung.

 

 

Was ist das PGG?

 

Das PGG ist das kantonale Gesetz über das Prostitutionsgewerbe. Der Grosse Rat hat es am 7. Juni 2012 erlassen, in Kraft ist es seit dem 1. April 2013. Das Gesetz will Sexarbeitende vor Ausbeutung und Missbrauch schützen. Es soll sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen im Gewerbe dem Gesetz entsprechen. Und es schützt die Bevölkerung vor störenden Begleiterscheinungen. So steht es in Artikel 1.

 

Wichtig zu wissen: Sexarbeit ist legal. Das PGG hält ausdrücklich fest, dass sexuelle Handlungen gegen Entgelt zulässig sind. Die Details regelt eine Verordnung, die PGV. Nicht zu verwechseln mit der Zürcher PGVO. Die Namen sind ähnlich, die Ebene ist eine andere: Das PGG ist kantonales Recht, die PGVO eine städtische Verordnung. Den amtlichen Gesetzestext findest du in der Berner Gesetzessammlung unter der Nummer 935.90.

 

 

Wer braucht eine Bewilligung?

 

Eine Bewilligung braucht, wer Räumlichkeiten für die Sexarbeit zur Verfügung stellt oder Kontakte zwischen Sexarbeitenden und Kunden vermittelt. So steht es in Artikel 5 des PGG. Der erste Fall ist der klassische Salon. Der zweite Fall ist der Escort-Service. Die Verordnung nennt ihn wörtlich so: Die Kontaktvermittlung heisst dort in Klammern «Escort-Service». Bern unterstellt Escort-Agenturen also ausdrücklich der Bewilligungspflicht. Das erklärt kaum ein Portal, es steht aber schwarz auf weiss im Verordnungstext.

 

Seit 2023 gibt es eine Ausnahme für Kleinstbetriebe. Wer nicht mehr als zwei Räumlichkeiten zur Verfügung stellt und dort höchstens eine weitere Person arbeiten lässt, braucht keine Bewilligung. Der Regierungsrat wollte damit den Zusammenschluss einzelner Sexarbeiterinnen erleichtern. Kleine Teams schützen besser vor Ausbeutung als grosse Betriebe. Die Regel ist fast deckungsgleich mit dem Zürcher Kleinstsalon.

 

Die Bewilligung selbst gilt für fünf Jahre und kann erneuert werden. Sie ist persönlich und nicht übertragbar. Erteilt wird sie vom Regierungsstatthalteramt. Davon gibt es im Kanton zehn, zuständig ist jenes am Standort des Betriebs.

 

 

Was gilt für selbständige Escorts?

 

Wer allein arbeitet, braucht keine Betriebsbewilligung nach PGG. Die Bewilligungspflicht trifft Betriebe, nicht einzelne Sexarbeitende. Ein paar Pflichten bleiben trotzdem. Du meldest dich als selbständig Erwerbende bei der AHV an und versteuerst dein Einkommen. Was sonst noch dazugehört, liest du im Guide unter legal als Escort arbeiten.

 

Für Bürgerinnen aus EU- und EFTA-Staaten kommt das Ausländerrecht dazu. Und hier steckt eine Falle, die viele nicht kennen: Als selbständig giltst du nur, wenn du ausserhalb eines Etablissements arbeitest und dir niemand Anweisungen erteilt. Wer in einem Salon arbeitet, gilt ausländerrechtlich als angestellt. Das gilt auch dann, wenn du dort nur ein Zimmer mietest. Der Betreiber wird damit zu deinem Arbeitgeber und muss die Bewilligungen für dich einholen.

 

Für die Anmeldung als Selbständige verlangt der Kanton konkrete Nachweise: die AHV-Anmeldebestätigung oder das Formular A1, einen Mietvertrag und Angaben dazu, wo du deine Dienste inserierst. Danach folgt ein persönliches Gespräch. Kannst du die Selbständigkeit belegen, bekommst du die Aufenthaltsbewilligung. Die Details und Merkblätter findest du auf der Sexarbeit-Seite des Migrationsdiensts.

 

 

Welche Pflichten haben Betriebe?

 

Betriebe müssen sicherstellen, dass alle freiwillig arbeiten. Das ist die wichtigste Pflicht aus Artikel 11. Jede Form von Zwang ist verboten. Wer die Selbstbestimmung von Sexarbeitenden einschränkt, riskiert daneben eine Strafe nach Artikel 195 des Strafgesetzbuchs.

 

Dazu kommen weitere Pflichten. Keine Minderjährigen im Betrieb. Sichere und saubere Räume. Alle müssen ausländerrechtlich arbeiten dürfen. Beratungsstellen brauchen jederzeit Zutritt. Und der Betrieb führt ein Register über alle Personen, die dort arbeiten. Das Register muss auch das wirtschaftliche Verhältnis zeigen: Was kostet das Zimmer, was die Werbung, welche Abgaben fliessen. Die Behörden können jederzeit kontrollieren und das Register einsehen. Für dich als Escort heisst das: Ein bewilligter Betrieb ist kein rechtsfreier Raum. Faire Bedingungen sind keine Kulanz, sondern Pflicht.

 

 

Wie läuft die Anmeldung ab?

 

Das Gesuch geht an die Standortgemeinde, mindestens 60 Tage vor der geplanten Eröffnung. Es gibt dafür ein Formular der Bewilligungsbehörde. Die Gemeinde prüft das Gesuch und leitet es mit ihrer Stellungnahme ans Regierungsstatthalteramt weiter. Dort fällt der Entscheid. In der Stadt Bern ist die Gewerbepolizei die erste Anlaufstelle.

 

Zum Gesuch gehören Angaben zu den Räumlichkeiten oder zum Escort-Service. Welche Beilagen im Einzelnen verlangt werden, hängt vom Betrieb ab, das Formular führt dich durch. Die Bewilligung kostet eine Gebühr. Ihre Höhe richtet sich nach der kantonalen Gebührenverordnung und dem Aufwand, feste Beträge nennt das Gesetz keine.

 

 

Wo bekommst du Unterstützung?

 

Bei Xenia Bern. Die Fachstelle berät Sexarbeitende im Kanton Bern kostenlos und anonym, unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Xenia publiziert eigene Merkblätter zu Bewilligungen und erklärt die Abläufe in einfacher Sprache. Es gibt dort auch einen Mustervertrag für die Arbeit im Anstellungsverhältnis. Die Informationen findest du auf xeniabern.ch. Bei Fragen zu deiner Situation lohnt sich der direkte Kontakt. Die Beratung ist vertraulich.

 

 

Häufige Fragen

 

Brauche ich als selbständige Escort in Bern eine Bewilligung?

Nein, keine Betriebsbewilligung nach PGG. Die trifft nur Salons und Escort-Services. Du meldest dich aber bei der AHV an, und aus dem EU- oder EFTA-Raum brauchst du je nach Situation eine ausländerrechtliche Meldung oder Bewilligung.

 

Gilt das PGG im ganzen Kanton Bern?

Ja. Das PGG ist kantonales Recht und gilt in jeder Gemeinde, von Bern über Thun bis Biel. Die Gemeinden können nur die Strassenprostitution zusätzlich einschränken.

 

Was ist der Unterschied zwischen PGG und der Zürcher PGVO?

Die Ebene. Das PGG ist ein kantonales Gesetz und gilt im ganzen Kanton Bern. Die PGVO ist eine Verordnung der Stadt Zürich und endet an der Stadtgrenze. Inhaltlich sind sich beide ähnlich, bis hin zur Ausnahme für Kleinstbetriebe.

 

Was passiert ohne Bewilligung?

Es droht eine Busse bis 50'000 Franken. Strafbar sind auch der Versuch und die Gehilfenschaft. Bei Gefahr können die Behörden den Betrieb sofort unterbinden.

 

 

Zusammengefasst

 

  • Das PGG gilt im ganzen Kanton Bern.
  • Salons und Escort-Services brauchen eine Bewilligung.
  • Kleinstbetriebe mit höchstens zwei Räumen sind seit 2023 befreit.
  • Als selbständige Escort brauchst du keine Betriebsbewilligung.
  • Xenia Bern berät kostenlos und anonym.


Das PGG schafft klare Regeln. Wer sie kennt, arbeitet sicherer. Einen Eindruck vom Markt in der Hauptstadt gibt dir die Übersicht der Escorts in der Stadt Bern auf Gingr. Und wenn du selbst im Kanton arbeitest: In Bern inserieren geht in wenigen Schritten.

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