Angestellt
Als Angestellte hast du einen Arbeitsvertrag mit einer Arbeitgeberin. Diese Arbeitgeberin zieht deine Sozialversicherungsbeiträge direkt vom Lohn ab und meldet dich bei den zuständigen Stellen an. Du bekommst eine monatliche Lohnabrechnung, die AHV läuft automatisch, du bist unfall- und arbeitslosenversichert. Im Krankheitsfall greift die Lohnfortzahlung. Die Steuern werden bei EU/EFTA-Bürgerinnen ohne Schweizer Aufenthaltsbewilligung per Quellensteuer direkt abgezogen. Bei Schweizerinnen und Personen mit C-Bewilligung läuft die Steuererklärung regulär. Bei B- oder L-Bewilligung wird Quellensteuer abgezogen; ab einem Einkommen über CHF 120'000 erfolgt eine nachträgliche ordentliche Veranlagung, eine freiwillige Veranlagung ist auf Antrag möglich. Auf gingr.ch entsprechen die Employment-Modelle (E1 unbefristet, E2 max. 90 Tage) dieser Rechtsform. gingr.ch ist deine offizielle Arbeitgeberin.