Sexarbeit in Zürich: Die PGVO einfach erklärt
In der Stadt Zürich regelt die Prostitutionsgewerbeverordnung, kurz PGVO, das Sexgewerbe. Sie ist eine städtische Verordnung, kein Kantonsrecht. Das verwechseln viele Portale. Wer in Winterthur, Uster oder Dietikon arbeitet, fällt schlicht nicht darunter. Hier liest du, was die PGVO verlangt, wen die Bewilligungspflicht trifft und was das für dich als Escort konkret heisst. Ein Hinweis vorweg: Dieser Artikel informiert, er ersetzt keine Rechtsberatung.
Was ist die PGVO?
Die PGVO ist die Prostitutionsgewerbeverordnung der Stadt Zürich, in der amtlichen Sammlung unter der Nummer 551.140 geführt. Der Gemeinderat hat sie 2012 erlassen. Die Bewilligungsverfahren gelten seit Januar 2013, eine grössere Revision folgte 2017.
Die Verordnung verfolgt vier Zwecke: Schutz der Bevölkerung vor negativen Auswirkungen, Schutz der Sexarbeitenden vor Ausbeutung und Gewalt, Schutz der öffentlichen Ordnung und Gesundheitsschutz. Sie erfasst die Strassen- und Fensterprostitution sowie die Salonprostitution. Den Vollzug übernimmt die Stadtpolizei Zürich mit der Fachgruppe Milieu- und Sexualdelikte. Den amtlichen Text findest du in der amtlichen Sammlung der Stadt Zürich.
Wer braucht eine Bewilligung?
Eine Bewilligung braucht, wer auf öffentlichem Grund oder am Fenster anwirbt, und wer einen Salon betreibt. Die Strassenbewilligung ist persönlich und wird bei der Stadtpolizei beantragt. Die Salonbewilligung erhält die Person, die den Betrieb führt. Sie ist an bestimmte Räume gebunden.
Wichtig ist die Ausnahme: Kleinstsalons sind bewilligungsfrei. Als Kleinstsalon gilt seit der Revision 2017, wer höchstens zwei Räume für die Sexarbeit zur Verfügung stellt, wobei neben der betreibenden Person höchstens eine weitere Person dort arbeitet. Die Definition läuft über Räume und Personen, nicht nur über die Personenzahl. Auch das steht bei vielen Portalen falsch.
Bewilligungsfrei heisst aber nicht regelfrei. Das Baurecht gilt trotzdem. Wer Räume sexgewerblich nutzt, braucht eine Baubewilligung für diese Nutzung. In Wohnzonen mit einem Wohnanteil ab 50 Prozent wird sie nicht erteilt. Prüf also zuerst die Zone, dann den Mietvertrag.
Details zum Ablauf beschreibt die Stadt auf ihrer Übersichtsseite zur Prostitution.
Was gilt für Escorts?
Reine Outcall-Arbeit braucht keine PGVO-Bewilligung. Die Bewilligungspflicht knüpft an zwei Dinge an: an Räume, die für die Sexarbeit zur Verfügung gestellt werden, und an das Anwerben auf öffentlichem Grund. Wer als Escort Kunden im Hotel oder bei ihnen zuhause besucht, tut weder das eine noch das andere.
Anders sieht es aus, sobald du eigene Räume anbietest, etwa für Incall-Termine. Dann greift die Salonregelung. Bleibst du im Rahmen des Kleinstsalons, bist du von der Bewilligung befreit, brauchst aber die passende Baubewilligung. Wird der Betrieb grösser, brauchst du die Salonbewilligung der Stadtpolizei.
Und klar: Auch ohne PGVO-Bewilligung gelten die allgemeinen Pflichten der selbständigen Erwerbsarbeit. Meldeverfahren, Steuern und Sozialversicherungen laufen unabhängig von der städtischen Verordnung. Wie das schweizweit geregelt ist, liest du im Guide zur Legalität als Escort.
→ Selbständig oder im Salon: die Arbeitsmodelle im Vergleich
Was kostet die Bewilligung?
Die Stadt erhebt eine Gebühr für die Erteilung der Bewilligung. Salonbetriebe zahlen zusätzlich eine jährliche Kontrollgebühr, abgestuft nach Betriebsgrösse. So steht es in der Verordnung. Konkrete Beträge nennt der Verordnungstext nicht. Nach Berichten aus der Einführungszeit lag die Bewilligungsgebühr bei 300 Franken, die Kontrollgebühr je nach Salongrösse bei 300, 600 oder 900 Franken pro Jahr. Verlass dich nicht blind auf diese Zahlen. Die aktuellen Ansätze erfährst du direkt bei der Stadtpolizei.
Ein Punkt ist dafür amtlich klar, und er überrascht viele: Für die Nutzung des öffentlichen Grunds wird keine Gebühr mehr erhoben. Das Tagesticket für fünf Franken, das Strassensexarbeiterinnen bis 2017 an Automaten lösen mussten, ist abgeschafft. Etliche Portale erzählen bis heute das Gegenteil. Die Strassenbewilligung selbst bleibt Pflicht, sie kostet im Alltag aber nichts mehr.
Welche Regeln gelten auf dem Strassenstrich?
Strassensexarbeit ist nur in den vom Stadtrat bezeichneten Zonen und Zeiten erlaubt, und nur mit persönlicher Bewilligung. Für die Bewilligung musst du handlungsfähig sein, ein Aufenthaltsrecht mit Erwerbsberechtigung haben und eine Krankenversicherung nachweisen. Beantragt wird sie persönlich bei der Stadtpolizei.
Ein Detail kennen die wenigsten: Die Bussen treffen nicht nur Sexarbeitende. Auch Kunden, die ausserhalb der zugelassenen Zonen eine bezahlte sexuelle Dienstleistung suchen oder in Anspruch nehmen, werden gebüsst. Die Stadtpolizei hat davon schon reichlich Gebrauch gemacht.
Wo bekommst du Unterstützung?
Bei Flora Dora. Das ist die Beratungsstelle der Stadt Zürich für Sexarbeitende, kostenlos und vertraulich. Sie richtet sich ausdrücklich auch an Personen im Escort-Bereich, nicht nur an den Strassenstrich. Die Mitarbeitenden beraten zu rechtlichen, sozialen und medizinischen Fragen, unterstützen beim Bewilligungsprozess und kommen auf Wunsch direkt an deinen Arbeitsort. Du findest Flora Dora an der Langstrasse 14 oder über die Seite der Stadt Zürich.
Häufige Fragen
Brauche ich als Escort in Zürich eine Bewilligung?
Für reine Outcall-Arbeit nein. Die PGVO-Bewilligungspflicht greift erst, wenn du eigene Räume für die Sexarbeit anbietest oder auf öffentlichem Grund anwirbst.
Gilt die PGVO im ganzen Kanton Zürich?
Nein, nur in der Stadt Zürich. Sie ist kommunales Recht. Andere Gemeinden regeln das Sexgewerbe separat oder gar nicht.
Was ist ein Kleinstsalon?
Ein Betrieb mit höchstens zwei Räumen für die Sexarbeit, in dem neben der betreibenden Person höchstens eine weitere Person arbeitet. Kleinstsalons brauchen keine PGVO-Bewilligung, aber eine Baubewilligung für die sexgewerbliche Nutzung.
Was passiert, wenn ich ohne Bewilligung arbeite?
Es droht eine Busse. Salons ohne nötige Bewilligung können nach einer Verwarnung geschlossen werden. In leichten Fällen bleibt es beim Verweis.
Zusammengefasst
- Die PGVO gilt nur in der Stadt Zürich, nicht im Kanton.
- Bewilligungspflichtig sind Strassen- und Fensterprostitution sowie Salons.
- Kleinstsalons mit maximal zwei Räumen und zwei Personen sind bewilligungsfrei.
- Reine Outcall-Arbeit fällt nicht unter die Bewilligungspflicht.
- Das Tagesticket für den Strassenstrich ist seit 2017 abgeschafft.
Die PGVO ordnet das Sexgewerbe in der Stadt Zürich, und sie ist strenger im Ruf als im Text. Wer die Regeln kennt, arbeitet ohne böse Überraschungen. Einen Überblick über die Rechtslage in der ganzen Schweiz gibt dir der Artikel Escort in der Schweiz: was legal ist und was nicht. Escorts in der Stadt findest du auf der Seite Escorts in Zürich.
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