Welche Bewilligung brauchst du als Escort aus der EU?
Sexarbeit ist in der Schweiz legal. Trotzdem arbeiten viele Frauen aus der EU hier ohne gültige Meldung oder Bewilligung. Nicht aus bösem Willen, sondern weil die Regeln verstreut sind: ein Teil steht in den Weisungen des Staatssekretariats für Migration, ein Teil in kantonalen Merkblättern, und alles in Amtsdeutsch. Dieser Artikel übersetzt das.
Was du konkret tun musst, hängt von deiner Situation ab. Mit diesem Artikel kannst du Schritt für Schritt die wichtigen Fragen durcharbeiten und weisst danach, wie du weiter vorgehen musst.
Ein Hinweis vorab: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er fasst die Praxis von Bund und Kantonen zusammen, Stand Juli 2026. Verbindliche Auskünfte gibt dir die Migrationsbehörde deines Arbeitskantons oder eine Beratungsstelle.
Kann ich als EU-Bürgerin in der Schweiz als Escort arbeiten?
Ja. Als Bürgerin eines EU- oder EFTA-Staats kannst du in der Schweiz legal als Escort arbeiten, sofern du volljährig bist und freiwillig arbeitest. Die Personenfreizügigkeit macht es möglich.
Die erste wichtige Frage ist: Arbeitest du angestellt oder selbständig? Davon hängt ab, ob eine Online-Meldung reicht oder ob du eine Bewilligung beantragen musst. Was die beiden Modelle im Alltag bedeuten, erklärt der Guide im Kapitel zu den Employment-Verträgen E1 und E2.
Wie funktioniert das Meldeverfahren für Angestellte?
Als Angestellte brauchst du für bis zu 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr keine Bewilligung. Es reicht eine Online-Meldung im Meldeverfahren des Staatssekretariats für Migration (SEM). Die machst nicht du, sondern dein Arbeitgeber, spätestens am Tag vor Arbeitsbeginn.
Wichtig: Die 90 Tage sind effektive Arbeitstage, keine Aufenthaltstage. Wer an drei Tagen pro Woche arbeitet, kommt damit über ein halbes Jahr weit.
Bei Gingr entspricht dieser Weg dem E2-Vertrag im Employment Plan: befristet angestellt, mit Meldung statt Bewilligung. Willst du unbefristet angestellt arbeiten (E1) oder länger als 90 Tage, brauchst du eine Aufenthaltsbewilligung. Die gute Nachricht: Mit einem Arbeitsvertrag hast du als EU-Bürgerin einen Anspruch darauf, je nach Vertragsdauer als Ausweis L oder B EU/EFTA. Arbeiten darfst du damit automatisch, ein separates Arbeitsbewilligungsverfahren gibt es für EU-Bürger:innen nicht. Und du darfst in der ganzen Schweiz arbeiten und auch die Stelle wechseln.
Geht das Meldeverfahren auch für Selbständige?
Ja, aber die Hürden sind deutlich höher, und genau hier passieren die meisten Fehler. Das Meldeverfahren für Selbständige gilt im Erotikgewerbe nur, wenn du ausserhalb eines Etablissements arbeitest und dir niemand Anweisungen gibt. Wer in einem Club oder Studio arbeitet, gilt ausländerrechtlich als angestellt. Der Betreiber zählt dann als Arbeitgeber, selbst wenn er dir nur ein Zimmer vermietet.
Für die Meldung als Selbständige brauchst du mehr als ein Formular:
- Das A1-Formular deines Sozialversicherungsträgers im Herkunftsland als Nachweis der Selbständigkeit,
- einen unterzeichneten Mietvertrag und
- Angaben dazu, wo du inserierst.
Die Meldung muss acht Tage vor Arbeitsbeginn erfolgen. Und Achtung: Die erste Bestätigungsmail heisst nur, dass deine Meldung angekommen ist. Geprüft ist sie damit noch nicht. Die Beratungsstelle Xenia erklärt verständlich, wo du mit welcher Bewilligung arbeiten darfst.
Die Behörden schauen bei Selbständigen genau hin, das Stichwort heisst Scheinselbständigkeit. Dass du in deinem Herkunftsland selbständig bist, garantiert nicht, dass die Schweiz das gleich sieht. Der Kanton Bern beschreibt die Anforderungen an selbständige Sexarbeitende Schritt für Schritt.
Wie bekomme ich eine Bewilligung B als Selbständige?
Über deine Wohngemeinde, mit vollständigen Unterlagen und einem persönlichen Gespräch. Willst du länger als 90 Tage selbständig arbeiten, führt der Weg über eine Aufenthaltsbewilligung B für Selbständige.
Der Ablauf: Du meldest dich bei der Fremdenkontrolle deiner Wohngemeinde an. Die leitet dein Gesuch an die Migrationsbehörde weiter. Danach wirst du zu einem Gespräch eingeladen. Kannst du deine Selbständigkeit belegen, bekommst du den Ausweis B. Typische Nachweise sind ein gültiger Pass oder eine ID, der Mietvertrag, die Krankenversicherung und die Anmeldung bei der AHV als Selbständigerwerbende. Wie du Steuern und AHV danach sauber regelst, behandelt ein eigener Artikel bei uns.
Einen Rechtsanspruch gibt es hier nicht. Anders als beim Anstellungsweg liegt die Bewilligung im Ermessen der Behörde. Auch darum lohnt es sich, sauber vorbereitet ins Gespräch zu gehen.
Was gilt für Frauen aus Nicht-EU-Staaten?
Die ehrliche Antwort: Ohne bestehenden Aufenthaltstitel gibt es für Drittstaatsangehörige im Sexgewerbe praktisch keine Bewilligungen. Auch Grenzgängerbewilligungen werden für Sexarbeit nicht ausgestellt. Wer dir etwas anderes verspricht, will dich meist ausnutzen.
Anders sieht es aus, wenn du bereits einen Ausweis B oder C hast, etwa über den Familiennachzug. Dann gelten die normalen Regeln für Erwerbstätigkeit. Ein Sonderfall ist Grossbritannien: Seit dem Brexit zählt das Land als Drittstaat, über das Dienstleistungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ist der Zugang für Selbständige aber noch bis Ende 2029 für bis zu 90 Tage erleichtert.
Bist du unsicher, was für dich gilt, oder macht dir jemand Druck: Die Beratungsstelle FIZ berät vertraulich und kostenlos.
Was kommt kantonal noch dazu?
Die Bewilligung ist nur die halbe Miete. Mehrere Kantone kennen eigene Melde- oder Bewilligungspflichten für Sexarbeit, unabhängig vom Ausländerrecht. In Zürich regelt das die Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO), in Bern das Prostitutionsgewerbegesetz (PGG). Auch Luzern hat mit der Gewerbepolizeigesetzgebung eigene Regeln.
Wichtig: Informier dich im Arbeitskanton, bevor du startest. Nicht erst, wenn Post von der Behörde kommt.
Häufige Fragen
Brauche ich für jeden Kanton eine neue Meldung?
Die gemeldeten Tage sind an den Arbeitsort gebunden, den du in der Meldung angegeben hast. Wechselst du den Ort, musst du die Meldung anpassen. Mit einem Ausweis L oder B als Angestellte darfst du dagegen in der ganzen Schweiz arbeiten.
Was passiert, wenn ich ohne Meldung oder Bewilligung arbeite?
Du verstösst gegen das Ausländerrecht. Möglich sind Bussen und eine Wegweisung, in schweren Fällen ein Einreiseverbot. Auch der Arbeitgeber macht sich strafbar. Der kurzfristige Verdienst rechtfertigt dieses Risiko nicht.
Übernimmt Gingr die Anmeldung für mich?
Im E2-Vertrag bist du bei Gingr angestellt. Die Online-Meldung ist gesetzlich Sache des Arbeitgebers, also von Gingr, genauso wie die Sozialversicherungen. Du lieferst dafür deine Dokumente. Welche Dokumente du hochlädst, zeigt dir der Guide. Über Aufenthaltsbewilligungen wie L oder B entscheiden die Behörden, darauf hat auch ein Arbeitgeber keinen Einfluss.
Zählt Outcall-Arbeit anders als Incall?
Für die Frage angestellt oder selbständig spielt das keine Rolle. Für Selbständige im Meldeverfahren zählt der Arbeitsort aber doppelt: Er muss ausserhalb eines Etablissements liegen und zu deiner Meldung passen. Kläre vorher, welche Adressen die Migrationsbehörde akzeptiert.
Zusammengefasst
- Als EU/EFTA-Bürgerin kannst du legal als Escort arbeiten. Der Weg hängt davon ab, ob du angestellt oder selbständig bist.
- Angestellt bis 90 Arbeitstage pro Jahr: Online-Meldung durch den Arbeitgeber, keine Bewilligung. Bei Gingr ist das der E2-Vertrag.
- Selbständig im Meldeverfahren: nur ausserhalb von Etablissements, mit A1-Formular, Mietvertrag und Inserate-Nachweis, acht Tage im Voraus gemeldet.
- Länger als 90 Tage selbständig: Bewilligung B über die Wohngemeinde, mit persönlichem Gespräch und ohne Rechtsanspruch.
- Ohne EU/EFTA-Pass und ohne bestehenden Aufenthaltstitel gibt es praktisch keinen legalen Weg. Lass dich beraten, bevor du Risiken eingehst.
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